Was passiert, wenn kein Energieausweis vorgelegt wird?

Energieausweis Strafen

Warum Sie auf den Energieausweis bestehen sollten

Der Energieausweis: Ein kleines, aber essentielles Dokument im Immobilienbereich. Ob Sie nun planen, eine Immobilie zu kaufen, zu mieten oder einfach nur informiert bleiben möchten, der Energieausweis spielt eine entscheidende Rolle. Doch was passiert, wenn dieser Ausweis fehlt? Und warum sollten Sie darauf bestehen, einen zu sehen?

Die Strafen sind ernst
Wenn kein gültiger Energieausweis vorgelegt wird, drohen nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch finanzielle. Eine Strafe von bis zu 1.450 Euro ist keine Kleinigkeit und sollte für jeden Vermieter oder Verkäufer Anreiz genug sein, den Ausweis bereitzuhalten.

Aber es geht nicht nur um Strafen
Wenn bei der Abgabe der Vertragserklärung kein Energieausweis vorliegt, wird automatisch eine Gesamtenergieeffizienz angenommen, die dem Alter und der Art des Gebäudes entspricht. Das bedeutet, dass Sie als Käufer oder Mieter im Dunkeln tappen, was den tatsächlichen Energiestandard des Gebäudes betrifft. Das kann auf lange Sicht unerwünschte Überraschungen und höhere Kosten bedeuten.

Alte Mietverträge sind keine Entschuldigung
Obwohl bei bestehenden Mietverträgen die Vorlage eines Energieausweises nicht verpflichtend ist, sollten Sie als Mieter trotzdem darauf bestehen. Ein aktueller Energieausweis gibt Ihnen eine klare Vorstellung von den energetischen Eigenschaften der Immobilie und kann Ihnen helfen, zukünftige Kosten besser einzuschätzen.

Transparenz vom ersten Moment an
Der Energieausweis ist nicht nur beim Abschluss eines Vertrages wichtig. Selbst wenn eine Immobilie nur in einer Anzeige beworben wird, sollten der Heizwärmebedarf (HWB) und der Energieeffizienzfaktor (fGEE) angegeben werden. Das bedeutet, dass potenzielle Interessenten bereits im Vorfeld über den energetischen Standard der Immobilie informiert werden. Als zukünftiger Mieter oder Käufer haben Sie das Recht, von Anfang an vollständig informiert zu werden.

Regelungen im Detail

  1. Während der Miet- oder Kaufvertragsverhandlungen muss der Energieausweis verpflichtend hergezeigt werden.

  2. Kommt es zu einem Vertragsabschluss, muss zumindest eine Kopie des Energieausweises innerhalb von 14 Tagen übergeben werden.

  3. Wird der Energieausweis trotz Aufforderung nicht vorgelegt, kann die Vorlage gerichtlich erzwungen werden oder vom Käufer oder Mieter eingeholt werden. Die aufgewendeten Kosten können vor Gericht geltend gemacht werden.

  4. Bei einer Wohnungseigentumsanlage hat die Hausverwaltung für die Erstellung eines Energieausweises zu sorgen, außer die Eigentümergemeinschaft hat etwas anderes beschlossen.

  5. Bei einem Einfamilienhaus kann entweder für dieses Objekt ein Energieausweis erstellt werden oder ein Dokument von einem baugleichen Gebäude vorgelegt werden. Der Ersteller des Ausweises muss die Ähnlichkeit der Gebäude bestätigen.

  6. Wird nur ein Nutzungsobjekt in einem Gebäude verkauft oder vermietet, so kann die Vorlagepflicht durch Vorlage und Aushändigung eines Energieausweises entweder über die Gesamteffizienz dieses Nutzungsobjektes oder eines vergleichbaren Objektes im selben Gebäude oder über die Gesamt-Energieeffizienz des gesamten Gebäudes erfüllt werden.

  7. Der Ausweisersteller haftet nicht nur gegenüber seinen Auftraggeberinnen/Auftraggebern, sondern auch gegenüber deren Vertragspartnerinnen und -partnern.

Abschließend lässt sich sagen, dass der Energieausweis weit mehr ist als nur ein weiteres Dokument im Immobilienprozess. Es geht um Transparenz, um fundierte Entscheidungen und letztlich auch um Ihr Geld. Bestehen Sie also auf den Energieausweis – es ist Ihr gutes Recht!

Lukas Zehentmayer

Geschäftsführer DALU Digital GmbH

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