Energieausweis Pflicht: Was Sie zum Vorlagegesetz wissen müssen.

Energieausweis Pflicht

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Der Energieausweis ist ein wichtiges Instrument zur Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes und hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Er ist nicht nur für Hausbesitzer von Bedeutung, sondern auch für Makler, Vermieter und Käufer. Doch was passiert, wenn dieser wichtige Ausweis nicht wie vorgeschrieben vorgelegt wird?

Wer ist in der Pflicht?

Laut dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz sind nicht nur Vermieter und Verkäufer, sondern auch Makler und Vermittler dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Dies gilt insbesondere bei Verkauf und Vermietung. Seit Dezember 2012 müssen sogar in Immobilieninseraten der Heizwärmebedarf und der Energieeffizienzfaktor angegeben werden.

Was sind die rechtlichen Konsequenzen?

Wenn ein Energieausweis entgegen der Vorschrift nicht vorgelegt wird (oder wenn der vorgelegte Energieausweis zu alt oder unvollständig ist), gehen die Behörden standardmäßig davon aus, dass die Energieeffizienz des Gebäudes seinem Alter und seiner Bauart entspricht.

Das kann jedoch ernsthafte finanzielle Konsequenzen für den Verkäufer oder Vermieter haben: Seit Dezember 2012 können Käufer oder Mieter nämlich den Energieausweis einklagen. Sie haben auch das Recht, selbst einen Energieausweis erstellen zu lassen und die damit verbundenen Kosten vom Verkäufer oder Vermieter zurückzufordern - und dies bis zu drei Jahre nach Abschluss des Vertrags.

Das Fehlen eines Energieausweises ist rechtlich gesehen eine Verwaltungsübertretung. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, riskiert bei einer Anzeige eine Geldstrafe von bis zu € 1.500. Wichtig zu wissen: Ein Entfall der Energieausweisvorlage kann nicht einfach durch eine vertragliche Vereinbarung umgangen werden. Solche Vertragspassus sind schlichtweg nicht rechtswirksam.

Zum Schutz des Verkäufers

Ironischerweise dient der Energieausweis hauptsächlich dem Schutz des Verkäufers. Ohne einen Energieausweis können Käufer oder Mieter Gewährleistungsansprüche geltend machen. Im Falle von Vermietungen kann dies beispielsweise zu einer Mietminderung führen.

Schlussfolgerung

Ein Energieausweis ist nicht nur ein hilfreiches Tool zur Einschätzung der Energieeffizienz eines Gebäudes, sondern auch ein wichtiges rechtliches Dokument. Die Vorlage dieses Ausweises schützt sowohl den Verkäufer als auch den Käufer und sorgt für Transparenz und Sicherheit in Immobilientransaktionen. Wer sich nicht an diese Vorschrift hält, setzt sich unnötigen Risiken aus. Es ist daher ratsam, stets einen aktuellen und vollständigen Energieausweis vorzulegen.

Lukas Zehentmayer

Geschäftsführer DALU Digital GmbH

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Was passiert, wenn kein Energieausweis vorgelegt wird?

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Wann braucht man KEINEN Energieausweis?