Wann braucht man KEINEN Energieausweis?

Energieausweis Haus

Das Thema Energieeffizienz und die Notwendigkeit eines Energieausweises sind in der Immobilienbranche immer präsenter. Ein Energieausweis bietet eine objektive Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes und ist in vielen Fällen obligatorisch. Aber nicht für alle Gebäudearten gilt diese Regel. Hier sind die wichtigsten Ausnahmen, bei denen kein Energieausweis vorgelegt werden muss:

1. Frostfreie Gebäude: Gebäude, die lediglich dazu dienen, frostfrei gehalten zu werden, fallen nicht unter die Energieausweis-Pflicht.

2. Verkauf von abbruchreifen Gebäuden: Wenn ein Gebäude wegen seines desolaten Zustands als abbruchreif gilt, muss bei einem Verkauf kein Energieausweis vorgelegt werden. Allerdings müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Das Gebäude muss in Anzeigen als "abbruchreif" gekennzeichnet und der Käufer muss im Vertrag klarstellen, dass er beabsichtigt, das Gebäude innerhalb von drei Jahren tatsächlich abzureißen.

3. Religiöse Bauten: Gebäude, die ausschließlich für religiöse Aktivitäten, wie Gottesdienste, genutzt werden, sind von der Pflicht ausgenommen.

4. Provisorische Gebäude: Temporäre Bauten, die für weniger als zwei Jahre stehen sollen, benötigen keinen Energieausweis.

5. Industrieanlagen und spezielle Nutzgebäude: Hier geht es um Einrichtungen, bei denen der Großteil der Energie für Heizung und Kühlung aus Abwärme stammt. Das können zum Beispiel bestimmte Industrieanlagen, Werkstätten oder landwirtschaftliche Gebäude sein.

6. Saisonale Wohngebäude: Einige Gebäude sind nur für die Nutzung in bestimmten Jahreszeiten vorgesehen. Wenn diese Immobilien, wie Ferienhäuser oder Badehütten, weniger als ein Viertel des Jahresenergiebedarfs einer ganzjährigen Nutzung verbrauchen, sind sie von der Regelung befreit.

7. Kleinere freistehende Gebäude: Bauten, die eine Gesamtnutzfläche von weniger als 50 m² haben, müssen keinen Energieausweis vorweisen.

Lukas Zehentmayer

Geschäftsführer DALU Digital GmbH

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Energieausweis Fachbegriffe einfach erklärt